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2015 / August September Oktober /

www.miteinander-aktivesleben.de

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Urlaub und Erholung für pflegende Angehö-

rige, darauf sind viele angewiesen: Viele Pfle-

gebedürftige und ältere Menschen werden das

ganze Jahr über in Ihrer häuslichen Umge-

bung betreut und gepflegt. Diese Arbeiten

werden zum größten Teil nicht nur von am-

bulanten Pflegediensten, sondern auch von

pflegenden Angehörigen erbracht. Die Pflege

und Betreuung ist phy-

sisch und psychisch

eine sehr anstrengende

Herausforderung!

Um für pflegende An-

gehörige ein wenig

Professionalität und Si-

cherheit in deren Ab-

läufe zu bekommen,

werden viele Fortbil-

dungen zum Thema

„Pflegende Angehö-

rige“ angeboten, auch durch unseren „Sozia-

len Pflegedienst MOBI“.

Was viele vielleicht nicht wissen: Jedem An-

gehörigen steht ein Recht auf jährlichen Er-

holungsurlaub zu. Im Pflegegesetz ist dies

geregelt und wird als Kurzzeit- und Verhin-

derungspflege bezeichnet: Es gibt die Form

des

Urlaubs Zuhause

, die so genannte Verhin-

derungspflege. Ist ein pflegender Angehöriger

irgendwie verhindert, im Krankenhaus, im

Urlaub oder Sonstiges, kann der Betreute

auch weiterhin in seiner häuslichen Umge-

bung betreut und gepflegt werden. Dauer der

Verhinderungspflege sind 28 Tage, es kann

ein Zuschuss seitens der Pflegekasse bis max.

1612 Euro beantragt werden. Sind hierbei

noch nicht die jährlich zustehenden 28 Tage

Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wor-

den, so kann die Verhinderungspflege von 28

Tage auf 42 Tage verlängert werden.

Darüber hinaus gibt es auch die Form des

Ur-

laubs in einer vollstatio-

nären Altenpflegeeinrichtung

um

die Ecke als Kurzzeitpflege.

Diese kann jährlich 28 Tage in einer zugelas-

senen, vollstationären Senioren – und Pflege-

einrichtung sein. Für diese Pflegeform stehen

dem Betreuten bis zu 1612 Euro seitens der

Pflegekassen zur Verfügung. beachten Sie

dabei: Die Urlaubs-

tage müssen nicht

am Stück genom-

men werden, son-

dern können in dem

jeweiligen Kalen-

derjahr geplant und

verbraucht werden.

Zuletzt ist auch ein

gemeinsamer Ur-

laub von Pflegenden

und Gepflegten in

zugelassenen Alten- und Pflegeunternehmen

in Urlaubsgebieten möglich. Dies kann so-

wohl im Inland als auch im Ausland gesche-

hen. In vielen Fällen können die in Anspruch

genommenen Pflegeeinrichtungen auch für

diese Form bis zu 1612 Euro Urlaubspflege-

und Betreuungskosten mit den Pflegekassen

verrechnen.

Sie sehen, es gibt vielfältige Möglichkeit für

pflegende Angehörige, sich alleine vom Pfle-

gealltag zu erholen oder gemeinsam mit dem

Pflegebedürftigen in den Urlaub zu fahren,

um sich gemeinsam zu erholen. Alles ganz

ohne schlechtes Gewissen und mit Hilfe der

Pflegekassen.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen

schönen und erholsamen Sommerurlaub.

Urlaub Zuhause,

in einer vollstationären

Altenpflegeeinrichtung um

die Ecke oder gemeinsam

bei zugelassenen Alten- und

Pflegeunternehmen in

Urlaubsgebieten

Ralf Becker ist Leiter der Altenpflegeeinrichtung

„Haus der Senioren Grünberg“;

E-Mail:

r-becker@altenpflege-gruenberg.de

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