2015 / August September Oktober /
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Urlaub und Erholung für pflegende Angehö-
rige, darauf sind viele angewiesen: Viele Pfle-
gebedürftige und ältere Menschen werden das
ganze Jahr über in Ihrer häuslichen Umge-
bung betreut und gepflegt. Diese Arbeiten
werden zum größten Teil nicht nur von am-
bulanten Pflegediensten, sondern auch von
pflegenden Angehörigen erbracht. Die Pflege
und Betreuung ist phy-
sisch und psychisch
eine sehr anstrengende
Herausforderung!
Um für pflegende An-
gehörige ein wenig
Professionalität und Si-
cherheit in deren Ab-
läufe zu bekommen,
werden viele Fortbil-
dungen zum Thema
„Pflegende Angehö-
rige“ angeboten, auch durch unseren „Sozia-
len Pflegedienst MOBI“.
Was viele vielleicht nicht wissen: Jedem An-
gehörigen steht ein Recht auf jährlichen Er-
holungsurlaub zu. Im Pflegegesetz ist dies
geregelt und wird als Kurzzeit- und Verhin-
derungspflege bezeichnet: Es gibt die Form
des
Urlaubs Zuhause
, die so genannte Verhin-
derungspflege. Ist ein pflegender Angehöriger
irgendwie verhindert, im Krankenhaus, im
Urlaub oder Sonstiges, kann der Betreute
auch weiterhin in seiner häuslichen Umge-
bung betreut und gepflegt werden. Dauer der
Verhinderungspflege sind 28 Tage, es kann
ein Zuschuss seitens der Pflegekasse bis max.
1612 Euro beantragt werden. Sind hierbei
noch nicht die jährlich zustehenden 28 Tage
Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wor-
den, so kann die Verhinderungspflege von 28
Tage auf 42 Tage verlängert werden.
Darüber hinaus gibt es auch die Form des
Ur-
laubs in einer vollstatio-
nären Altenpflegeeinrichtung
um
die Ecke als Kurzzeitpflege.
Diese kann jährlich 28 Tage in einer zugelas-
senen, vollstationären Senioren – und Pflege-
einrichtung sein. Für diese Pflegeform stehen
dem Betreuten bis zu 1612 Euro seitens der
Pflegekassen zur Verfügung. beachten Sie
dabei: Die Urlaubs-
tage müssen nicht
am Stück genom-
men werden, son-
dern können in dem
jeweiligen Kalen-
derjahr geplant und
verbraucht werden.
Zuletzt ist auch ein
gemeinsamer Ur-
laub von Pflegenden
und Gepflegten in
zugelassenen Alten- und Pflegeunternehmen
in Urlaubsgebieten möglich. Dies kann so-
wohl im Inland als auch im Ausland gesche-
hen. In vielen Fällen können die in Anspruch
genommenen Pflegeeinrichtungen auch für
diese Form bis zu 1612 Euro Urlaubspflege-
und Betreuungskosten mit den Pflegekassen
verrechnen.
Sie sehen, es gibt vielfältige Möglichkeit für
pflegende Angehörige, sich alleine vom Pfle-
gealltag zu erholen oder gemeinsam mit dem
Pflegebedürftigen in den Urlaub zu fahren,
um sich gemeinsam zu erholen. Alles ganz
ohne schlechtes Gewissen und mit Hilfe der
Pflegekassen.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen einen
schönen und erholsamen Sommerurlaub.
Urlaub Zuhause,
in einer vollstationären
Altenpflegeeinrichtung um
die Ecke oder gemeinsam
bei zugelassenen Alten- und
Pflegeunternehmen in
Urlaubsgebieten
Ralf Becker ist Leiter der Altenpflegeeinrichtung
„Haus der Senioren Grünberg“;
E-Mail:
r-becker@altenpflege-gruenberg.deK o l u m n e
Becker´s
Perspektiven